
Vorstand 2026
Einen Grund zum Feiern gab es im Anschluss an die Mitgliederversammlung. Im Mai 2006 gründete der Pfarrer Wilhelm von Ascheraden und die damalige Leiterin des SFZO, Frau Lampe, den Verein soNet.

Der Gründungsvater schaute voller Bewundeung auf seine nun erwachsenen „Kinder”.

Durch das Projekt Gesundheitsförderung in einer sorgenden Gemeinschaft (caring community) war die Idee zu einen Line Dance Kurs entstanden. Die Idee fiel auf fruchtbaren Boden, und der erste Kurs verlief so erfolgreich, dass man sich für einen weiteren Kurs entschied. Auch der zweite Kurs wurde im April erfolgreich beendet und die Begeisterung ist geblieben, sodass es im Oktober weitergeht.
Frau Imhof-Meinicke ist glücklicherweise wieder bereit, den Kurs anzubieten.
Falls Sie Anliegen haben, die unseren Kassenwart, Herrn Wiesent, betreffen, nutzen Sie bitte die folgende E-Mail-Adresse: kasse@sonet-offenburg.de
An alle soNetler, die noch nicht dem Helferkreis angehören, wir bitten Sie einmal zu überlegen, ob Sie nicht doch Zeit hätten, hin und wieder Hilfe zu leisten. Besonders bei Hilfeleistungen, z.B. für Arztbesuche und Einkaufen, können wir nicht immer alle Anfragen befriedigen.
Es geht somit um Hilfeleistungen, die keinen großen Zeitaufwand benötigen und nicht regelmäßig stattfinden. Wir sind für jede Erweiterung unseres Helferkreises dankbar. Frau Schnäkel, Telefon 07 81 / 9 90 45 66 (AB), freut sich auf Ihre Meldung.
Sollte es bei Ihnen Veränderungen bezüglich ihrer Einsatzmöglichkeiten geben, melden Sie es bitte Frau Schnäkel (Telefon 07 81 / 9 90 45 66 (AB), E-Mail: o.b.schnaekel@web.de), damit wir unsere Datei stets auf dem neuesten Stand haben.
. . . praktisch veranlagte Frauen und Männer mit Ideen, die auch die Ärmel hochkrempeln und zupacken mögen. Wenn Sie Lust haben, mitzumachen oder auch nur zuhören möchten, mit was sich die Mitglieder von soNet beschäftigen, dann schauen Sie doch mal bei den monatlichen Treffen vorbei!
Wir haben vom Landratsamt die Anerkennung zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI. Die Pflegekasse erstattet deshalb bis zu 131 Euro pro Monat der Ausgaben für unsere geschulten Helfer und Helferinnen, sofern mindestens der Pflegegrad 1 vorliegt.
Gemäß § 4 der Verordnung der Landesregierung über die Anerkennung der niedrigschwelligen Betreuungsangebote werden wir in die den Landesverbänden der Pflegekassen, dem Landesverband der privaten Pflegeversicherung sowie dem Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg vorzulegende Liste aufgenommen.